Dazu entwickeln die ib/BFI zusammen mit unterschiedlichen Gremien diverse Normen und technische Regelwerke und definieren diese als Standard. Zudem sehen wir es als wichtige Aufgabe an, unser aktuelles Fachwissen überregional an alle am Bau Beteiligten weiterzugeben und so in allen Bundesländern zur Qualität und Sicherheit in der Betoninstandsetzung beizutragen.
Das wichtigste technische Regelwerk der Betoninstandsetzung ist die Instandsetzungs-Richtlinie (DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“). Festgelegt sind hier z. B. Planungsgrundsätze, Bauprodukte und Anforderungen an die ausführenden Unternehmen. Im Januar 2009 ist zudem die europäische Normenreihe DIN EN 1504 in Kraft getreten, die aber in wesentlichen Teilen, insbesondere in Sachen Standsicherheit, die Instandsetzungs-Richtlinie nicht ersetzt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.betonerhaltung.com.
Die von BFI und ib gemeinsam genutzte Prüf- und Überwachungsstelle ist als Fremdüberwacher für die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten an Betonbauteilen nach ZTV-ING durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannt. Nach diesen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) ist die BFI und ib befugt, Arbeiten im Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen (Brücken- und Ingenieurbau) zu überwachen. Alle anderen Betonerhaltungsarbeiten werden nach der Richtlinie für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton überwacht. Die BFI überzeugt so durch einheitliche Qualitätsmaßstäbe und Prüfkriterien in ganz Deutschland und durch eine zentrale, schlanke Organisationsstruktur.
Jeder Betrieb verbürgt sich als BFI-Mitglied dafür, nach geltenden Normen und Regelwerken zu arbeiten und als Qualitätssicherungsmaßnahmen Bautagebücher, Prüfprotokolle und Stofflisten zu führen bzw. Arbeitsanweisungen zu erstellen und zu dokumentieren. Im zweiten Schritt führen zudem neutrale, externe Prüfbeauftragte der Prüf- und Überwachungsstelle die Fremdüberwachung durch. So muss das Bewerberunternehmen eine Aufnahme- und Eignungsprüfung bestehen. Danach ist jede Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme durch eine Regelüberwachungsprüfung fremdüberwachen zu lassen.
Unsere ausführenden BFI-Fachbetriebe erhalten auf Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft ib, entsprechend den „Güte- und Prüfbestimmungen“ bei nachgewiesenen Arbeiten der Ziffern 1 bis 4, das Gütezeichen verliehen. Die Arbeiten müssen durch bestandene Fremdüberwachungen der Baustellen bestätigt sein.
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