Folgende Fragen werden aufgegriffen:
Wie ist die neue Technische Regel (DIBt) „Instandhaltung von Betonbauteilen“ (TR Instandhaltung) vom Mai 2020 anzuwenden?
Welche Regelungen der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (DAfStb RL SIB) aus dem Jahr 2001 sind weiterhin gültig?
Und welche Verweise in den noch gültigen Abschnitten der DAfStb RL-SIB können durch Verweise auf die TR Instandhaltung 2020-05 ersetzt werden?
Die Hinweise sind als Anhang beigefügt.