Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung von Betonbauwerken (Mai 2020)"

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat neue Hinweise zur TR Instandhaltung auf ihrer Internetseite „Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) ‚Instandhaltung von Betonbauwerken‘ (Mai 2020)" veröffentlicht und möchte damit Hilfestellungen für die Praxis geben.

Folgende Fragen werden aufgegriffen:

Wie ist die neue Technische Regel (DIBt) „Instandhaltung von Betonbauteilen“ (TR Instandhaltung) vom Mai 2020 anzuwenden?

Welche Regelungen der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (DAfStb RL SIB) aus dem Jahr 2001 sind weiterhin gültig?

Und welche Verweise in den noch gültigen Abschnitten der DAfStb RL-SIB können durch Verweise auf die TR Instandhaltung 2020-05 ersetzt werden?

Die Hinweise sind als Anhang beigefügt.

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