Branchenlösung Asbest - noch keine Lösung für alle, aber ein Anfang

Nach aktueller Gefahrstoffverordnung sind alle abrasiven Tätigkeiten (Bohren, Stemmen Schleifen, Fräsen...) bei Renovierungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen verboten, wenn es nicht ein emissionsarmes Verfahren für die geplante Tätigkeit gibt. Das wird sich in der kommenden Gefahrstoffverordnung ändern. Diese Branchenlösung ist ein Vorgriff darauf.

Die drei Berufsgenossenschaften BGHM, BG ETEM und BG BAU haben mit zahlreichen Verbänden und auch der IG BAU eine Branchenlösung veröffentlicht, die einen Ausblick gibt, wie Renovierungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen zukünftig stattfinden können. Die Branchenlösung ist eine Handlungshilfe für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF) für die Übergangszeit, bis Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutzregeln an das Problem PSF angepasst sind. Die Umsetzung der Regeln (siehe auch Asbestdialog) dauert so lang, weil die unterschiedlichen Interessen im demokratischen Prozess hier schwer vereinbar sind.

Der Königsweg für das Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind zugelassene emissionsarme Verfahren. Für sie gelten grundsätzlich geringe Anforderungen an persönliche und technische Schutzmaßnahmen und auch die formalen Anforderungen an den Betrieb (Qualifikation, Anzeige...) sind grundsätzlich geringer.

Emissionsarme Verfahren gibt es für das Bohren (geringer technischer Aufwand/Kosten), aber auch für Fräsverfahren an Wand und Decke (erheblicher technischer Aufwand/Kosten) oder Schleifverfahren für Böden (erheblicher technischer Aufwand/Kosten).

Für bestimmte Tätigkeiten (Schleifen von Wänden, Stemmen mit Bohrhammer) gibt es noch keine emissionsarmen Verfahren. Der Bundesverband Farbe GEstaltung Bautenschutz arbeitet derzeit aber mit Geräte- und Produktherstellern an einem emissionsarmen Schleifverfahren.

Prinzipbedingt wird es für bestimmte Tätigkeiten aber ggf. auch keine emissionsarmen Verfahren geben. Hier setzt die Handlungshilfe (auf Basis der TRGS 519) an.

Tätigkeitsspezifische Arbeitsblätter der Branchenlösung

In diesen Arbeitsblättern werden Tätigkeiten beschrieben, die messtechnisch abgesichert sind und unter den beschrieben Auflagen durchgeführt werden können, auch wenn es keine emissionsarmen Verfahren sind.

Die Branchenlösung enthält derzeit nur für die Tätigkeit Dosensenken (Bohren von Dosenlöchern)  Ausführungsvorschläge. Da es für die Tätigkeit Dosensenken, z. B. mit einer entsprechenden Bohrkrone (68 mm, 82 mm Durchmesser) kein emissionsarmes Verfahren gibt, werden folgende Arbeitsschritte vorgeschlagen:

a) Ausführung in Teilschritten mit existierenden emissionarmen Verfahren:

  1. Entfernen des asbesthaltigen Spachtels / Putzes mit händischem Stemmverfahren (BT 32) und dann
  2. Bohren mit der Bohrkrone in den asbestfreien Untergrund unter Berücksichtigung der Staubminimierung.

Dies ist ggf. natürlich umständlich und zeitaufwändig und deshalb "erlaubt" die Branchenlösung - und das ist der eigentliche Fortschritt, der hier gemacht wird:

b) den Einsatz eines abgestimmten staubarmen Gerätesystems (wie sie bei der BG BAU gelistet sind) – Bohrhammer mit Erfassungseinrichtung zum Dosensenken, Bohrkrone, Zubehör, das vom Gerätehersteller für den zu bearbeitenden Untergrund empfohlen wird, und Entstauber mindestens der Staubklasse M.

Dieses Arbeitsblatt ist sozusagen ein Beleg, dass mit staubarmer Gerätetechnik auch asbesthaltige Untergründe mit überschaubarem Aufwand bearbeitet werden können. Allerdings gilt dies nicht pauschal, sondern für jede typische Tätigkeit muss von den Expertengremien die Asbestexposition bestimmt, die Gefährdung eingestuft, Schutzmaßnahmen festgelegt werden. (Hinweis: Die Arbeitsblätter spiegeln sich in der  Anlage 9 der TRGS 519 wieder). Es müssen also noch viele Arbeitsblätter folgen, bis alle typischen Tätigkeiten in der Renovierung abgedeckt sind.

Fazit

Die Branchenlösung ist ein Schritt in die richtige Richtung, weswegen auch viele Verbände mitmachen, obwohl derzeit für sie noch  keine konkreten Verfahren enthalten sind.

Arbeitsblätter mit weiteren Tätigkeiten werden aber sukzessive ergänzt.

Wichtigster Schritt vor Baumaßnahmen an asbestverdächtigen älteren Gebäuden ist und bleibt die Erkundung, ob in den zu bearbeitenden Bauteilen überhaupt Asbest vorhanden ist. Dies liegt in der Verantwortung des Veranlassers der Bautätigkeiten (Auftraggeber), auch dies wird in der Branchenlösung mit Bezug auf die Leitlinie Asbesterkundung wieder betont.

Nicht vergessen werden darf, dass jeder Umgang mit Asbest zumindest eine sachkundige verantwortliche Person im Betrieb erfordert (TRGS 519 Anlage 4 C Schein). Auch vor diesem Hintergrund ist eine Erkundung in der Praxis wichtig, damit klar ist auf welchem Spielfeld man sich als Betrieb bewegt.

Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand (BGBAU)

Kompetenz zeigen – die BFI-Vorteile für Fachbetriebe

Jetzt informieren

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK