Beschränkung für die Verarbeitung bestimmter Polyurethanprodukte

Für die Verwendung von Produkten mit mehr als 0,1 Prozent Diisocyanatanteil wird es ab August 2023 eine Schulungsverpflichtung geben. Auf diese europäische Regelung müssen die Produkthersteller bereits ab 24. Februar 2022 mit deutlicher Kennzeichnung ihrer Produkte hinweisen.

Produkte (Klebstoffe, Dichtstoffe, Beschichtungen, usw.), die mehr als 0,1 Prozent Diisocyanate enthalten, werden in ihrem Einsatz beschränkt. Grundlage ist die EU Verordnung 2020/1149, die mit oben genannter Beschränkung dafür Sorge tragen will, dass entsprechende Produkte nur von entsprechend geschulten gewerblichen und industriellen Verwendern angewendet werden.

Grund ist vor allem die mögliche Sensibilisierung der Atemwege durch Einatmen von Diisocyanaten, die bei Arbeitnehmern zu Berufsasthma führen kann. Dies wird seitens der EU als das wesentliche Problem im Zusammenhang mit Isocyanaten eingeschätzt. Die Anzahl der jährlich durch Diisocyanate verursachten neuen Fälle von Berufskrankheiten (schätzungsweise mehr als 5000 Fälle) wird als unannehmbar hoch angesehen.

Die Beschränkung bedeutet:

    Ab dem 24. Februar 2022 müssen seitens der Hersteller alle erforderlichen Änderungen zu Produktkennzeichnungen umgesetzt sein. Abnehmer dieser Produkte müssen über entsprechende Hinweise auf den Verpackungen der Produkte zu erforderlichen Schulungsmaßnahmen informiert werden.
    Ab dem 24. August 2023 dürfen Produkte mit Diisocyanatanteil > 0.1 Gew.-% dann nur noch von entsprechend geschulten Mitarbeitern verwendet werden. Die Schulungen müssen dokumentiert sein und alle fünf Jahre wiederholt werden.

Schulungsaufwand
Gegen den europäischen Beschränkungsvorschlag hatten Handwerksverbände und Industrie bei der ECHA eingesprochen, der Bundesverband Farbe vor allem mit der Begründung, dass entsprechende Kenntnisse bereits mit der Ausbildung vermittelt werden und dass sowieso unter hohen Schutzmaßnahmen gearbeitet wird (z. B. in der Fahrzeuglackierung). In der Folge ist der jetzt erforderliche Schulungsaufwand im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen verhältnismäßig gering: Für Tätigkeiten des Malers wie Streichen und Rollen kann die Schulung in einem 80-minütigen E-Learning Modul (Level 2) absolviert werden, geplant waren ursprünglich zweitägige Präsenzseminare.

Ist jeder Maler und Lackierer betroffen?
Viele Hersteller haben die vergangene Zeit genutzt, den kritischen Diisocyanatanteil bei ihren Produkten unter die 0,1-Prozent-Grenze zu drücken oder alternative Wege zu gehen. Ab dem 24. Februar 2022 wird sich zeigen, wie viele Produkte des Malers und Lackierers bei Fahrzeuglacken, Bodenbeschichtungen, Korrosionsschutzbeschichtungen, Dicht- und Klebstoffen tatsächlich betroffen sind. Für den Baubereich ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass Produkte mit den ?

Produkte (Klebstoffe, Dichtstoffe, Beschichtungen, usw.), die mehr als 0,1 Prozent Diisocyanate enthalten, werden in ihrem Einsatz beschränkt. Grundlage ist die EU Verordnung 2020/1149, die mit oben genannter Beschränkung dafür Sorge tragen will, dass entsprechende Produkte nur von entsprechend geschulten gewerblichen und industriellen Verwendern angewendet werden.

Grund ist vor allem die mögliche Sensibilisierung der Atemwege durch Einatmen von Diisocyanaten, die bei Arbeitnehmern zu Berufsasthma führen kann. Dies wird seitens der EU als das wesentliche Problem im Zusammenhang mit Isocyanaten eingeschätzt. Die Anzahl der jährlich durch Diisocyanate verursachten neuen Fälle von Berufskrankheiten (schätzungsweise mehr als 5000 Fälle) wird als unannehmbar hoch angesehen.

Die Beschränkung bedeutet:

    Ab dem 24. Februar 2022 müssen seitens der Hersteller alle erforderlichen Änderungen zu Produktkennzeichnungen umgesetzt sein. Abnehmer dieser Produkte müssen über entsprechende Hinweise auf den Verpackungen der Produkte zu erforderlichen Schulungsmaßnahmen informiert werden.
    Ab dem 24. August 2023 dürfen Produkte mit Diisocyanatanteil > 0.1 Gew.-% dann nur noch von entsprechend geschulten Mitarbeitern verwendet werden. Die Schulungen müssen dokumentiert sein und alle fünf Jahre wiederholt werden.

Schulungsaufwand
Gegen den europäischen Beschränkungsvorschlag hatten Handwerksverbände und Industrie bei der ECHA eingesprochen, der Bundesverband Farbe vor allem mit der Begründung, dass entsprechende Kenntnisse bereits mit der Ausbildung vermittelt werden und dass sowieso unter hohen Schutzmaßnahmen gearbeitet wird (z. B. in der Fahrzeuglackierung). In der Folge ist der jetzt erforderliche Schulungsaufwand im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen verhältnismäßig gering: Für Tätigkeiten des Malers wie Streichen und Rollen kann die Schulung in einem 80-minütigen E-Learning Modul (Level 2) absolviert werden, geplant waren ursprünglich zweitägige Präsenzseminare. Zum Modul: Schulungen

Ist jeder Maler und Lackierer betroffen?
Viele Hersteller haben die vergangene Zeit genutzt, den kritischen Diisocyanatanteil bei ihren Produkten unter die 0,1-Prozent-Grenze zu drücken oder alternative Wege zu gehen. Ab dem 24. Februar 2022 wird sich zeigen, wie viele Produkte des Malers und Lackierers bei Fahrzeuglacken, Bodenbeschichtungen, Korrosionsschutzbeschichtungen, Dicht- und Klebstoffen tatsächlich betroffen sind. Für den Baubereich ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass Produkte mit den ? GISCODES Übersicht / Polyurethan-Systeme im Bauwesen /  PU 40 und aufwärts (PU 50, 60, 70, 80) betroffen sein können.

->  Info zu PUR Schulungen
->  VDL Info zur Beschränkung von Diisocyanaten

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